Zivil. 1. , 11. Mai 2023, FS-B, Nr. 21-17.737
„9. Aus den Artikeln 345-1, 1°, 348-1 und 348-3 des Zivilgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung geht hervor, dass die vollständige Adoption des Kindes des Ehegatten nur dann zulässig ist, wenn die Abstammung des Kindes nicht nachgewiesen ist hinsichtlich dieses Ehegatten bedarf dessen Einwilligung, die innerhalb von zwei Monaten widerrufen werden kann.
10. Nachdem das Berufungsgericht festgestellt hatte, dass die Einwilligung von Frau [L.], die in der vorgeschriebenen Weise durch eine notarielle Urkunde erhalten worden war, nicht innerhalb der Zweimonatsfrist widerrufen worden war, entschied das Berufungsgericht zu Recht, dass sie weder eine zeitliche Beschränkung vorsah noch mit einer Frist verbunden war in einem bestimmten Fall, da solche Vorbehalte gesetzlich nicht vorgesehen sind, so dass sie ihre volle Wirkung entfalten können.“