01 Sep
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Zivil. 1. Juni 2023 , FB, Nr. 21-22.951

„Gestützt auf Artikel 275 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

4. Wenn der Schuldner gemäß den Bestimmungen dieses Textes nicht in der Lage ist, das Kapital unter den in Artikel 274 vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, legt der Richter die Zahlungsfristen für das Kapital fest, und zwar innerhalb einer Frist von acht Jahren in der Form periodisch Zahlungen, die gemäß den für den Unterhalt geltenden Regeln indexiert sind.

5. Das Urteil verurteilt Herrn [L], Frau [B] einen Betrag von 160.000 Euro als Ausgleichsleistung zu zahlen, sofern er die Zahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal vier Jahren leisten kann.

6. Mit dieser Entscheidung, ohne die Höhe der monatlichen Zahlungen festzulegen, hat das Berufungsgericht den Umfang seiner Befugnisse missverstanden und gegen den oben genannten Text verstoßen.“

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